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Erster Nachtragshaushalt 2026 veröffentlicht: Blicke in die Zahlen

Heute wurde der erste Nachtragshaushalt 2026 für die Samtgemeinde Tarmstedt veröffentlicht. Die Zahlen bieten wieder einmal spannende Einblicke in aktuelle Entwicklungen, steigende Kosten und geplante Investitionen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die ins Auge fallen:

1. Heidebad: Gerichtskosten & steigende Betriebskosten

  • Alte Altlasten im Heidebad: Unter dem Produkt Heidebad tauchen erneut Gerichtskosten auf – konkret für einen Rechtsstreit mit einem Dienstleister aus dem Jahr 2021. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieses Verfahren nicht zu einer unendlichen Geschichte entwickelt, wie wir es beim B-Plan 40 erlebt haben.
  • Explodierende Bewirtschaftungskosten: Der Ansatz für die Bewirtschaftung (welcher zum Großteil die Warmwasserbereitung umfasst) wird um 17.000 € angehoben – von ursprünglich geplanten 48.000 € auf nun 65.500 €.
  • Zum Vergleich: Damit ist der Betrieb des Heidebads mehr als doppelt so teuer wie der des Ummelbads. Das wirft Fragen auf: Warum steigen die Kosten in dieser Höhe, wo doch erst seit diesem Jahr die neue PV-Anlage läuft und die Stromkosten eigentlich spürbar senken sollte?

2. Obdachlosenunterkunft: Kauf in Kirchtimke geplant

Um die in die Jahre gekommene und abgängige Unterkunft in Tarmstedt abzulösen, plant die Samtgemeinde den Kauf eines Wohnhauses in Kirchtimke.

  • Dafür wurden im Nachtragshaushalt Mittel in Höhe von 360.000 € bereitgestellt.

3. Beratungshonorare: Rückenwind für Windkraft-Beteiligungen?

Damit sich sowohl die Kommunen als auch die Bürgerinnen und Bürger bei einer möglichen finanziellen oder organisatorischen Beteiligung an Windkraftprojekten gut informiert und beraten fühlen, greift die Verwaltung auf externe Expertise zurück.

  • Im Nachtragshaushalt sind dafür 4.500 € eingeplant. Ich bin bereits sehr gespannt auf die angekündigte Informationsveranstaltung und die konkreten Ansätze! Oder war es doch nur Geld für eine interne Beratungsleistung?

Wie geht es weiter?

Die detaillierte Beratung des ersten Nachtragshaushalts findet in der anstehenden Sitzung des Finanzausschusses am 18. August 2026 statt.

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