Gerichtskosten B-Plan 40

B-Plan 40: Von juristischen Geisterfahrten und haushaltstaktischen Manövern

Erinnern Sie sich noch an den Bebauungsplan 40 („Grundschule und Oberstufe“)? Es war das Projekt, bei dem Begriffe wie „Eiskalte Enteignung“ und „Veränderungssperre“ durch Tarmstedt hallten. Heute wissen wir: Es war eine teure juristische Fehlplanung, deren Zeche nun still und heimlich anderen untergeschoben wurde.

1. Planen gegen das Gesetz – mit Ansage

Ziel der Politik war es, Flächen für den Erweiterungsbau der Grundschule zu sichern und Anwohner daran zu hindern, ihre eigenen Häuser baulich zu verändern. Besonders brisant: Während man den Anwohnern das Baurecht entzog, war die Detailplanung für den Erweiterungsbau bereits im Februar 2023 fertig.

Warum also hielt man an einem B-Plan fest, der laut eigener Satzung:

• potenzielle Baurechte entzieht,

• Grundstücke „unverkäuflich und unbelastbar“ macht,

• und als „schwerwiegender Eingriff in das Eigentum“ eingestuft wurde?

Obwohl die Anwohner massiv warnten und die fertige Planung zeigte, dass die privaten Flächen für den Bau gar nicht in diesem Maße benötigt wurden, peitschte man den Beschluss Ende 2022 durch. Das Ergebnis: Am 5. Mai 2025 erklärte das Oberverwaltungsgericht den Plan für unwirksam. Ein Desaster mit Ansage.

2. Die Doppelrolle: Verantwortung hinter „alten Beschlüssen“ versteckt

Besonders interessant ist die Rechtfertigung von Samtgemeindebürgermeister Oliver Moje. Er verwies auf „alte Beschlüsse“, wonach die Samtgemeinde die Kosten für solche Planungen zu tragen habe. Damit zieht er sich geschickt aus der Schusslinie.

Doch diese Argumentation hinkt gewaltig. Herr Moje agiert in einer Doppelfunktion: Er ist Samtgemeindebürgermeister

und gleichzeitig Gemeindedirektor von Tarmstedt

• Er kannte zu jeder Zeit den aktuellen Sachstand.

• Er wusste um die massiven rechtlichen Bedenken.

• Er selbst unterzeichnete am Ende die Satzung, die – wie von vielen angekündigt – schnurstracks in die Klage und die Niederlage vor Gericht führte.

Sich nun hinter Beschlüssen von Vorgängern zu verstecken, während man selbst die entscheidenden Unterschriften unter eine rechtswidrige Satzung setzt, ist politisch höchst fragwürdig.

3. Der Haushalts-Trick: Wer Fehler macht, lässt die Nachbarn zahlen

Die Gemeinde Tarmstedt verliert den Prozess, doch wer zahlt die 30.000 Euro Gerichtskosten? Die Samtgemeinde. Still und heimlich wurden diese Kosten in einem Nachtragshaushalt der Samtgemeinde „versteckt“. Weder in den Vorbemerkungen noch in der öffentlichen Diskussion tauchten sie auf. Erst durch die Hartnäckigkeit eines ehemaligen Ratsmitglieds kam das Thema ans Licht.

Hier zeigt sich, wie die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und einem Teil der Politik funktioniert: Fehlentscheidungen der Gemeinde werden ohne große Debatte der Samtgemeinde – und damit allen Mitgliedsgemeinden von Wilstedt bis Kirchtimke – übergebügelt.

Fazit

Der Fall B-Plan 40 zeigt deutlich, wie Politik derzeit in Tarmstedt funktioniert: Bürgerinteressen werden für mangelhafte Planungen geopfert, während die daraus resultierenden Gerichtskosten haushaltstaktisch verschleiert werden. Wer von „guter Zusammenarbeit“ spricht, meint hier offenbar vor allem das lautlose Abwälzen von Verantwortung und Kosten.

Anstatt sich auf „alte Beschlüsse“ zu berufen, wäre echte Verantwortung gefragt gewesen: Den B-Plan rechtzeitig zu stoppen, als klar war, dass er rechtlich keinen Bestand haben würde.

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